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Rechtsprechung
für Katzenhalter
Urteile
und Gesetze
Urteile: Die Katze
in der Mietwohnung
Haustierhaltung verboten?
Mietvertrag steht die Klausel "Das Halten von Haustieren
ist unzulässig". Diese Klausel ist gemäß
§ 9 Abs. 1 AGBG unzulässig. Du darfst also
doch Haustiere halten.
Urteil: Bundesgerichtshof VIII Zivilsenat, 20.01.1993
, Az.: VIII ZR 10/92
Erlaubnis des Vermieters
Bei der Erlaubnis zur Haustierhaltung muß der
Vermieter alle Mieter gleich behandeln; er kann (bei
jeweils gleichen Voraussetzungen) nicht einem Mieter
verbieten, eine Katze in der Wohnung zu halten, wenn
er es bei einem anderen Mieter zuläßt.
Urteil: Amtsgericht Leonberg, Az. . 5 C 836/96 v 07.01.97
Keine Regelung im Mietvertrag
Ist im Mietvertrag gar nichts über die Haltung
von Katzen geregelt, darfst Du auf jeden Fall eine
Katze halten.
Urteil: Landgericht Braunschweig 6 S 458/99 (107)
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Tierhalterhaftung
Wer ein Tier hält, unterliegt der so genannten
Tierhalterhaftung nach § 833 BGB.
Der Gesetzestext hierzu lautet:
§ 833 BGB
Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet
oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen
verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige,
welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten
den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die |
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Ersatzpflicht
tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein
Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit
oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt
ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung
des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt
beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung
dieser Sorgfalt entstanden sein würde. |
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